...ganz schön krass, was sich da IMHO getan hat.
drei autofahrer haben sich aber nun zusammen getan und eine
verfassungsbeschwerde eingereicht, was ich sehr begrüße, denn wenn ich das hier bei
golem lese, zitat...
Die dabei eingesetzten IT-Systeme arbeiten mit optischer Texterkennung. So kann beispielsweise ein in dem Bundesland angebotener Autodetektor fortlaufend die Nummernschilder parkender und fahrender Fahrzeuge auf beiden Straßenseiten und in beiden Richtungen lesen. Die Nummernschilder werden von zwei Mikroinfrarotkameras entziffert, die auf dem Dach von Streifenwagen der Polizei montiert sind. Damit sei nach Herstellerangaben die Erfassung und Auswertung von mehr als 72.000 Kennzeichen pro Stunde möglich, was die Erkennung von mindestens 95 Prozent der Kennzeichen gewährleisten soll.
...dann wird mir irgendwie anders.
ein schelm, der böses denkt, denn alle fahrzeuge werden mit genauem datum, genauem ort, u.s.w. erfasst und in die datenbank gespeichert. somit ist es ein leichtes im nachhinein profile anzulegen und abzurufen. wie wohl mein profil aussieht, meinen knapp 50.000 km / jahr...
ich bin definitiv auch gegen eine solche speicherung, demnach eine spannende sache, die ich auf jeden fall weiter verfolgen werde.
wer die verfassungsbeschwerde nachlesen möchte:
beschwerde